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   VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09   

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https://dejure.org/2010,23437
VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09 (https://dejure.org/2010,23437)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29.06.2010 - 7 A 1634/09 (https://dejure.org/2010,23437)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 7 A 1634/09 (https://dejure.org/2010,23437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sicherstellung von Schmuck und Bargeld

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    26 ; Nds. SOG; 26 Nr. 1 ; Nds. SOG; 26 Nr. 2 ; Nds. SOG; 2 Nr. 1b ; Nds. SOG; 1006 ; BGB
    Sicherstellung; präventive Gewinnabschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1385
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -).

    Bargeld ist - ebenso wie Schmuck - eine Sache und damit tauglicher Gegenstand einer Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG (OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -).

    In den dort entschiedenen Fällen, die die Sicherstellung von Geld betrafen, ist der Tauglichkeit des vor der gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. den Zoll sichergestellten Geldes nicht weiter problematisiert worden (z.B. Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08).

    Wenn mit hinreichender, nämlich an Sicherheit grenzender, Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der sichergestellte Geldbetrag deliktischen Ursprungs ist, und keine vernünftigen Zweifel an der Herkunft des Geldbetrages aus Straftaten bestehen, kann dies die Annahme unterstützen, mit hinreichender Sicherheit werde der Betrag auch zukünftig zur Begehung vergleichbarer Straftaten eingesetzt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. November 2009, - 11 LB 401/09 - Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -).

  • VG Oldenburg, 30.01.2008 - 2 A 969/07

    Bargeld; Beweisantizipation; Dauerverwaltungsakt; Durchsuchung; Eigenbesitz;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
    Denn die Verfügungsgewalt über das Geld hat bis zur Anordnung der Überweisung die das strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführende Staatsanwaltschaft (VG Oldenburg, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 A 969/07; Nr. 2.2 des Gemeinsamen Runderlasses des MI und des MJ vom 16. November 2007, "Präventive Gewinnabschöpfung; Hinweise zum Verfahren der Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter Sachen", Nds. MBl. 2007, 1515, - "Runderlass zur präventiven Gewinnabschöpfung" -).

    Der entscheidungserhebliche Zeitpunkt ist wegen der Dauerwirkung des Sicherstellungsbescheides in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 A 969/07 - VG Braunschweig, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 A 238/08 - Kopp/Schenke, VwGO, § 113, Rn. 43).

    Ob eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung "durch das Geld" oder "für das Geld" besteht, beurteilt sich wegen der Dauerwirkung des Sicherstellungsbescheides in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren anhand der Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30.01.2008 - 2 A 969/07 -, juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 43).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
    Der Rechtsprechung des Nds. OVG zufolge (Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09) genügen solche - wenn auch sehr knappen - Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit und die Auswertung des bekannten Sachverhaltes in einer Prognoseentscheidung um darzulegen, dass die Behörde ihr Ermessen erkannt und dieses auch ausgeübt hat.
  • VG Braunschweig, 19.10.2006 - 5 B 284/06

    Bargeld; Betrug; Betrugsdelikt; Betrüger; Beweismittel; deliktische Herkunft;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
    Eine solche zu erwartende Verwendungsabsicht genügt unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Klägers und der zu erwartenden weiteren Straftaten, um eine gegenwärtige Gefahr durch das Geld anzunehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 5 B 284/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Urt. d. Sen. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NVwZ 2006, 391, zur Wahrscheinlichkeitsprognose bei einer konkreten Gefahr).
  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 238/08

    Bankkonto; Bargeld; Betäubungsmittel; Beweislast; Einzahlung; Ermessensfehler;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
    Der entscheidungserhebliche Zeitpunkt ist wegen der Dauerwirkung des Sicherstellungsbescheides in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 A 969/07 - VG Braunschweig, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 A 238/08 - Kopp/Schenke, VwGO, § 113, Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Eine Forderung gehört grundsätzlich nicht zu den sicherstellungsfähigen Gegenständen (VG Oldenburg, Urt. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 -, juris, Rn. 107; Nack, in: Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 94 Rn. 3).

    Der Senat folgt der in der Literatur (Rohde/Schäfer, Nds. VBl. 2010, 41; A.A. Söllner, NJW 2009, 3339) und auch in der Rechtsprechung (VG Oldenburg, Urt. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 -, a.a.O.) vertretenen Auffassung, dass § 26 Nds. SOG analog auf das unkörperliche Buchgeld anwendbar ist, wenn - wie hier - zunächst durch strafprozessuale bzw. zollamtliche Sicherstellungsmaßnahmen Bargeld vereinnahmt und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto eingezahlt wurde (vgl. hierzu bereits Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

    Die Sicherstellung ist kein Dauerverwaltungsakt (zum Begriff: Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 15. Aufl. 2014, § 43 Rn. 40) mit der Folge einer Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts (a.A. VG Braunschweig, U. v. 2.12.2009 - 5 A 25/08 - juris; VG Oldenburg, U. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 - juris Rn. 117 unter Hinweis auf ihre Dauerwirkung), weil das originäre Regelungsziel einer Sicherstellung, eine gegenwärtige Gefahr zu beseitigen, mit der polizeilichen Inbesitznahme der Sache (vgl. Nr. 25.2 Vollz. B.ek zu Art. 25) und deren Überführung in öffentliche Verwahrung erreicht ist; die weiteren Folgen einer Sicherstellung ergeben sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. Art. 26 bis 28 PAG) und beruhen nicht auf der durch den Bescheid verfügten Anordnung (vgl. zur ausländerrechtlichen Ausweisung BVerwG, U. v. 1.4.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    Sein Hinweis auf angeblich anderslautende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg trifft nicht zu, da auch dieses Verwaltungsgericht in der hier gegebenen Konstellation den genannten Analogieschluss ausdrücklich befürwortet (VG Oldenburg, Urt. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 -, juris, Rdnr. 107 ff. m. w. N.).
  • VG Neustadt, 05.06.2018 - 5 K 1216/17

    Sicherstellung eines archäologischen Fundstücks; Widerlegung der

    Wegen der Unzuverlässigkeit des Schlusses vom Besitz auf das Eigentum und weil die Sicherstellung nur eine vorübergehende Maßnahme ist, bei der eine Gefahr für die Rechtsstellung des wahren Berechtigten ausreicht (VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2010 - 7 A 1634/09, Rn. 148 juris), dürfen an die Widerlegung der Vermutung des § 1006 Abs. 1 BGB keine hohen Anforderungen gestellt werden.
  • VG Gießen, 09.10.2012 - 4 K 905/12

    Präventiv begründete Sicherstellung von Geld

    (Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Sachverhalt des in der Klageerwiderung angeführten Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 29. Juni 2010 - 7 A 1634/09 -, siehe bei juris Rdnr. 122 ff.).
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